ED 2019/7 - Entwurf zu Änderungen bzgl Darstellung und Angaben von Abschlüssen nach IFRS (Überblick)
Der IASB hat am 20. Dezember 2019 einen Entwurf bzgl. Änderungen/Anforderungen zur Darstellung und bzgl. Angaben in IFRS Abschlüssen veröffentlicht.
Dabei geht es um folgende drei Aspekte:
1) Zwischensummen im Income Statement
Es gibt umfassende Vorschriften durch IFRS 15 zur Erfassung von Umsatzerlösen und umfassende Guidance bzgl. Jahresergebnis, jedoch nur sehr wenig Vorgaben zur sonstigen Darstellung des Income Statements. Der IASB schlägt daher allgemeine Anforderungen insbesondere bzgl. Zwischensummen (wie zB operating profit etc.) vor um hier die Transparenz und Vergleichbarkeit weiter zu erhöhen.
Insbesondere werden Anforderungen an drei neue Zwischensummen vorgeschlagen:
-) Operating profit
-) Operating profit and income and expenses from integral associates and joint ventures
-) Profit before financing and income tax
2) Non-GAAP measures
Weitere non-GAAP measures sollen jedoch zulässig bleiben. Diese müssen jedoch künftig zu der nächsten dargestellten Zwischensumme übergeleitet werden.
3) Zusammenfassung von Effekten in einer Position (sowie neue Angaben)
Es ist für Investoren oft schwierig Position wie Other Income oder Other Expenses nachzuvollziehen. Der ED enthält daher Guidance bzgl. Zusammenfassung von Effekten in einer Position. Weiters soll in diesem Zusammenhang auch eine neue Angabeverpflichtung eingeführt werden. Dabei sollen Unternehmen verpflichtet werden "ungewöhnliche" Aufwendungen und Erträge darzustellen und zu erläutern. Ziel ist es, Investoren ein Verständnis bzgl. einmaliger Zahlungsströme zu vermitteln.
Die Kommentierungsfrist endet am 30. Juni 2020